§ 102 KartG 1988

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1995

Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern

§ 102

§ 102. Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)