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Vorsätzliches/fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen (§§ 181b, 181c StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberJuni 2025

Die Tatbestände der §§ 181b und 181c StGB pönalisieren umweltgefährdende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen bzw fahrlässigen Behandeln oder Verbringen von Abfällen unter Verletzung abfallrechtlicher Vorschriften.

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