Die Tatbestände der §§ 181b und 181c StGB pönalisieren umweltgefährdende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen bzw fahrlässigen Behandeln oder Verbringen von Abfällen unter Verletzung abfallrechtlicher Vorschriften.
Die Tatbestände der §§ 181b und 181c StGB pönalisieren umweltgefährdende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen bzw fahrlässigen Behandeln oder Verbringen von Abfällen unter Verletzung abfallrechtlicher Vorschriften.