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Vorsätzliches/grob fahrlässiges umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen (§§ 181d, 181e StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberJuni 2025

Die Tatbestände der §§ 181d und 181e StGB pönalisieren besondere Fälle umweltgefährdender Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer „gefährlichen Anlage“.

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