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Verwendung von Marken im Onlinebereich

ImmaterialgüterrechtMarkenrechtFeursteinApril 2025

Das Markenrecht gilt grundsätzlich uneingeschränkt im Onlinebereich. Die Verwendung von Marken als Domains, als Schlüsselwörter in der Werbung oder als Hashtags in den sozialen Medien kann ebenso wie eine „klassische“ Markenverwendung einen Eingriff in bestehende Rechte darstellen. Aufgrund des Eingriffs im Onlinebereich können sich jedoch besondere Fragen und Herausforderungen für den Rechtsschutz stellen.

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