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Unionsgewährleistungs- und Unionskollektivmarken sowie geschützte geografische Angaben

ImmaterialgüterrechtMarkenrechtFeursteinApril 2025

Marken dienen vorrangig als Hinweis, dass ein Produkt von einem bestimmten Unternehmen stammt. Dagegen können Verbands- und Gewährleistungsmarken direkt als Nachweis der Einhaltung eines bestimmten Standards oder Angehörigkeit einer bestimmten Vereinigung dienen. Geografische Angaben dienen auf ähnliche Weise als Nachweis der Herkunft eines Produkts (zB Schaumwein aus Champagne). Solche Rechtsinstrumente bieten Unternehmen die Möglichkeit, gezielter und besser abgesichert in ihrer Kommunikation zu investieren, um das Vertrauen in und die Reputation ihrer Produkte zu erhöhen.

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