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Verwaltungsverfahren – Kosten

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenBergerApril 2025

Im Verwaltungsverfahren gilt grundsätzlich der Grundsatz der Kostenselbsttragung, abgewichen wird davon in Fällen, in denen aufgrund von Verursachung oder Verschulden die Kosten nicht selbst zu tragen zu tragen sind. Im Verwaltungsstrafverfahren gelten Sonderregeln für die Kostentragung.     

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