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Verwaltungsstrafrecht – Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung

VerwaltungsrechtVerwaltungsstrafrechtBergerApril 2025

Die §§ 34b bis 39a VStG regeln Befugnisse von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Behörden zur Sicherung der Verwaltungsstrafverfolgung und -vollstreckung.     

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