Im Mittelpunkt des Strafverfahrens steht die:der Beschuldigte. Es handelt sich hierbei um jene Person, welche verdächtigt wird, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben.
Die:der Beschuldigte
Definition
Gem § 32 Abs 1 VStG ist die:der Beschuldigte die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende Person von dem Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen sie gerichteten Verfolgungshandlung bis zum Abschluss der Strafsache.