Das UVP-G soll in Umsetzung der UVP-RL dem Schutz der Umwelt und der Lebensqualität dienen. Öffentliche und private Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, sollen dafür einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Kern dieser Prüfung ist die Umweltverträglichkeitsbegutachtung, die in ihrem fachlichen Umfang und ihrer Prüftiefe deutlich über ansonsten anwendbare materienrechtliche Prüfungen hinausreicht (zB nach GewO). Hinzu treten auch zusätzliche Genehmigungstatbestände.