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Umweltrecht – Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

VerwaltungsrechtUmweltrechtAltenburgerApril 2025

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist zentrale Anlaufstelle in Beschwerden in UVP-Sachen, es entscheidet über Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), und damit in UVP-Feststellungsverfahren, UVP-Genehmigungsverfahren[1] und bei Säumnisbeschwerden.[2] Ausgenommen sind lediglich Beschwerden in Verwaltungsstrafsachen.     

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