Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist zentrale Anlaufstelle in Beschwerden in UVP-Sachen, es entscheidet über Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), und damit in UVP-Feststellungsverfahren, UVP-Genehmigungsverfahren[1] und bei Säumnisbeschwerden.[2] Ausgenommen sind lediglich Beschwerden in Verwaltungsstrafsachen.