Die Berufung wegen Strafe ist ein ordentliches und aufsteigendes Rechtsmittel gegen Urteile der Strafgerichte. Die Berufung richtet sich gegen den Ausspruch über die Strafe und hat aufschiebende Wirkung. Bekämpft wird die richterliche Ermessensentscheidung. Die Berufung kann sowohl zugunsten als auch zum Nachteil des Angeklagten erhoben werden. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes steht kein Rechtsmittel zu.