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Subsumtionsrüge – Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO

StrafrechtHauptverhandlungHöflerJuli 2025

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO ist ein materieller Nichtigkeitsgrund, mit dem die unrichtige rechtliche Beurteilung der Tat im Urteil bekämpft werden kann. Die unrichtige rechtliche Beurteilung bezieht sich im Fall der Z 10 auf die Subsumtion unter einen falschen Tatbestand. 

Einleitung

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO – die Subsumtionsrüge – wird im Gesetz wie folgt definiert:

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