Invaliditätspension ist die Pension des Arbeiters aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit. Neben der Erfüllung der Wartezeit und dem Fehlen eines Anspruchs auf eine Alterspension muss dauerhaft eine Invalidität des Arbeiters vorliegen. Dabei sind Arbeiter mit einem erlernten oder angelernten Beruf gegenüber ungelernten Arbeitern begünstigt, weil sie bereits dann invalid sind, wenn sie lediglich in ihrem Beruf oder ähnlichen Berufen (Verweisungsberufe) weniger als die Hälfte eines Gesunden arbeiten können, während Ungelernte jeglichen Beruf nicht mehr ausüben können.