Die (normale) Alterspension ist die wichtigste Geldleistung des Versicherungsfalls des Alters in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Anspruch auf diese Pension haben versicherte Personen, wenn sie die Mindestversicherungszeit erfüllen und als Mann das 65. Lebensjahr bzw als Frau das 60. bis 65. Lebensjahr (abhängig vom Geburtsdatum) vollendet haben. Sie wird auch als „Regelalterspension“ oder „Regelpension“ bezeichnet.