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Naturschutz – Artenschutz

VerwaltungsrechtNaturschutzrechtSpieldiener/KlapfMärz 2025

Der Artenschutz ist eine der zentralen Säulen des Naturschutzrechts. Er umfasst den Schutz von Pflanzen- und Tierarten. Vorhaben, die in Gebieten geplant werden, in denen geschützte Pflanzen- und Tierarten vorkommen, bedürfen häufig umfangreicher Unterlagen, um eine naturschutzrechtliche Bewilligung oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten. 

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