Das Naturschutzrecht zählt zu den wichtigsten, aber auch zu den komplexesten Bereichen des Umweltrechts. Ein zentraler Pfeiler ist das allgemeine Anzeige- und Bewilligungsverfahren (auch allgemeiner Landschafts- oder Freilandschutz genannt). Vereinfacht besagt dieser, dass bestimmte Vorhaben, die außerhalb des geschlossenen Ortsbereichs liegen oder in einem Gebiet mit einer spezifischen Flächenwidmung wie zB Grünland umgesetzt werden sollen, einer naturschutzrechtlichen Bewilligungs- oder Anzeigepflicht unterliegen.