Der Artenschutz ist eine der zentralen Säulen des Naturschutzrechts. Er umfasst den Schutz von Pflanzen- und Tierarten. Vorhaben, die in Gebieten geplant werden, in denen geschützte Pflanzen- und Tierarten vorkommen, bedürfen häufig umfangreicher Unterlagen, um eine naturschutzrechtliche Bewilligung oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten.