vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe: Rahmenrecht (ab 1. 11. 2024)

Wichtige KollektivverträgeGastgewerbeSilbernaglFebruar 2025

Die Arbeiter:innen und Angestellten im Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe haben seit dem 1. 11. 2024 ein einheitliches Rahmenrecht, aber noch unterschiedliche länderspezifische Lohntabellen. Die gemeinsamen rahmenrechtlichen Bestimmungen werden hier angeführt. Weitere Angleichungen gelten ab Mai 2025. Dieses Briefing gibt insbesondere einen Überblick über den Geltungsbereich des Kollektivvertrages, die Ruhezeiten, zusammenhängende Freizeiten (Sonntag) sowie die Regelungen zu Probemonat, Befristung und Kündigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte