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Kollektivvertrag Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe: Arbeitszeit- und Entgeltbestimmungen (ab 1. 11. 2024)

Wichtige KollektivverträgeGastgewerbeSilbernaglFebruar 2025

Die Arbeiter:innen und Angestellten im Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe haben seit dem 1. 11. 2024 ein einheitliches Rahmenrecht, aber unterschiedliche länderspezifische Lohntabellen. Die arbeitszeit- und entgeltrechtlichen Bestimmungen werden hier angeführt. Weitere Angleichungen gelten ab Mai 2025. Dieses Briefing gibt unter anderem einen Überblick über die Lohn- und Beschäftigungsgruppen, die Normalarbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung, Durchrechnung der Normalarbeitszeit, Überstunden, Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Jubiläumsgelder und -freizeit.

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