Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: Die Amtsverschwiegenheit wird durch ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen ersetzt. Neben der proaktiven Veröffentlichungspflicht steht das Antragsverfahren im Zentrum der praktischen Umsetzung. Auch private Stellen sind unter bestimmten Voraussetzungen informationspflichtig. Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede im Antrags- und Rechtsschutzverfahren gegenüber öffentlichen und privaten informationspflichtigen Stellen in Bezug auf Informationsbegehren.