Mit dem Inkrafttreten von Art 22a B-VG und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 1. 9. 2025 vollzieht Österreich einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel: Die Informationsfreiheit wird erstmals als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht anerkannt und ersetzt das bisherige Amtsgeheimnis. Dieser Schritt markiert nicht nur eine rechtspolitische Zäsur, sondern auch eine Neuausrichtung im Verhältnis zwischen Bürger:innen und Staat.