Der Ehebruch gilt als schwere Eheverfehlung und stellt eine Verletzung der ehelichen Treuepflicht dar.
Häufig wird der Nachweis einer Eheverfehlung vor Gericht durch ein Detektivgutachten erbracht. Entstandene Detektivkosten zur Aufdeckung des Ehebruchs können im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder als Schadenersatz geltend gemacht werden.