Die Doppelehe stellt neben dem Verbot der Eheschließung zwischen Verwandten und dem Verbot der Adoption eines Ehepartners als Kind eines der drei gesetzlich normierten Eheverbote dar.
Die Doppelehe stellt neben dem Verbot der Eheschließung zwischen Verwandten und dem Verbot der Adoption eines Ehepartners als Kind eines der drei gesetzlich normierten Eheverbote dar.