Bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung deckt das Altersteilzeitgeld grundsätzlich 90% der dem Arbeitgeber bei ATZ erwachsenden und ersetzbaren Zusatzkosten. Sobald der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllt, deckt das Altersteilzeitgeld derzeit alle ersetzbaren Zusatzkosten. Änderungen geplant!