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zu Artikel 89 EuInsVO (Kapetanovic)

Kapetanovic2. AuflOktober 2022

Artikel 89
Ausschussverfahren

 

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 .

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