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zu Artikel 77 EuInsVO (Koller/Weber)

Koller/Weber2. AuflOktober 2022

Artikel 77
Kosten und Kostenaufteilung

 

(1) Die Vergütung des Koordinators muss angemessen und verhältnismäßig zu den wahrgenommenen Aufgaben sein sowie angemessene Aufwendungen berücksichtigen.

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