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zu § 60 RAO (Kleibel)

Kleibel1. AuflOktober 2022

X. Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2016

 

(1) § 2 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. § 2 Abs. 3 Z 3 ist auf praktische Verwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 begonnen worden sind.

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