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zu § 27 RAO (Enzinger)

Enzinger1. AuflOktober 2022

(1) Der Plenarversammlung sind folgende Angelegenheiten zugewiesen:

die Festsetzung ihrer Geschäftsordnung und der des Ausschusses;die Wahl des Präsidenten, der Präsidenten-Stellvertreter und der Mitglieder des Ausschusses der Kammer, der Delegierten zur Vertreterversammlung (§ 39) sowie der dem Rechtsanwaltsstand angehörigen Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung und der Rechnungsprüfer;

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