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zu § 233 KO (Burgstaller/Katzmayr)

Burgstaller/Katzmayr4. LfgNovember 2003

Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen

 

Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen („netting agreements“) ist ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anzuwenden ist.

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