Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen
Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen („netting agreements“) ist ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anzuwenden ist.
Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen
Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen („netting agreements“) ist ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anzuwenden ist.