Pensionsgeschäfte („Repurchase agreements“)
Unbeschadet § 232 ist für Pensionsgeschäfte („repurchase agreements“) ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anzuwenden ist.
Pensionsgeschäfte („Repurchase agreements“)
Unbeschadet § 232 ist für Pensionsgeschäfte („repurchase agreements“) ausschließlich das Recht maßgebend, das auf derartige Vereinbarungen anzuwenden ist.