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zu § 191d VersVG (Kronsteiner)

Kronsteiner5. LfgApril 2020

(1) § 5a, § 44, § 45 Abs. 2 und § 176 Abs. 2a und 2b sind Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2016/97/EU über Versicherungsvertrieb, ABl. Nr. L 26 vom 2.2.2016 S. 19, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 222 vom 17.8.2016 S. 114 fallen.

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