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zu § 191c VersVG (Kronsteiner)

Kronsteiner5. LfgApril 2020

(1) § 178c Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 447/1996 tritt mit 1. September 1996 in Kraft.

(2) Die Aufhebung des § 5a und die §§ 5b, 165a sowie 191b Abs 3 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1997 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(3) Die §§ 5b und 165a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1997 sind auf Verträge, die vor dem 1. Jänner 1997 geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.

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