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Kommentierung zu § 199 FinStrG

Fellner20. LfgSeptember 2015

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Beschuldigter ist im gerichtlichen Verfahren jede Person, die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, sobald gegen sie wegen dieses Verdachtes ermittelt oder Zwang ausgeübt wird (§ 48 Abs 1 Z 1 StPO).

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