vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhaltsübersicht - § 187 FinStrG

Fellner17. LfgJänner 2014

Inhaltsübersicht

 

Rz

Wesen und Gegenstand des Gnadenrechts

1- 7

Berücksichtigungswürdige Umstände

8- 9

Ausübung der Strafnachsicht (Ermessensentscheidung)

10-12

Verfahren und Zuständigkeit

13-16

Gnadenweise Nachsicht durch den Bundespräsidenten (§ 187 Abs 2 FinStrG)

17-18

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!