vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 77 EuGVVO (Slonina)

Slonina18. LfgAugust 2015

Artikel 77. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 78 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I und II delegierte Rechtsakte zu erlassen.

IdF ABl 2012 L 351/17

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte