Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Artikels gilt nicht:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Artikels gilt nicht: