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Artikel 26 B-VG (Schreiner/Schäffer/Rill)

Schreiner/Schäffer/Rill6. LfgMärz 2010

(1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

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