Die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften kann im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes erfolgen.
Entstehungsgeschichte
RV 1618 BlgNR XXIV. GP .
Die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften kann im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes erfolgen.
Entstehungsgeschichte
RV 1618 BlgNR XXIV. GP .