vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antrag um Wiedereinsetzung (xxxx)

Fellner17. LfgJänner 2014

21
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nur auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten statt (vgl VwGH vom 16. Dezember 1982, 82/16/0103). Ein belangter Verband hat gemäß § 56 Abs 5 Z 1 FinStrG die Rechte eines Beschuldigten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!