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Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
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Allgemeines zum IX. Hauptstück
Fellner
18. Lfg
März 2014
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (18. Lfg 2014) Allgemeines zum IX. Hauptstück Rz 1
1
Im IX. Hauptstück (§§ 175 - 179 FinStrG) ist der
Vollzug
der von den Finanzstrafbehörden verhängten
Freiheitsstrafen
(Ersatzfreiheitsstrafen) geregelt.
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