Im Sinne einer Vereinheitlichung der im Bereich der Länder inhaltlich recht unterschiedlichen bautechnischen Vorgaben hat Niederösterreich mit den anderen Bundesländern vereinbart, eine Harmonisierung auf diesem Gebiet anzustreben. Dafür wurden zunächst beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) Regelwerke hinsichtlich der für die Planung und Ausführung von Bauwerken maßgeblichen Grundanforderungen erarbeitet und als OIB-Richtlinien 1 bis 6 herausgegeben. Diese Richtlinien umfassen die Anforderungen bezüglich Mechanischer Festigkeit und Standsicherheit (RL 1); Brandschutz (RL 2); Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (RL 3); Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (RL 4); Schallschutz (RL 5) sowie Energieeinsparung und Wärmeschutz (RL 6), wobei letztere bereits in das NÖ Landesrecht übernommen wurde.