§ 94a erweitert die KESt-Befreiungen iSd § 94 für Dividendenzahlungen an ausländische Muttergesellschaften mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. § 94a basiert auf der Mutter-/Tochter-Richtlinie, Nr
90/435/EWG vom 23. Juli 1990, ABl EG Nr L 225 S 6, die mit dem EU-Beitritt Österreichs ins innerstaatliche Recht umzusetzen war. Der Mutter-/Tochter-Richtlinie liegt die Intention zugrunde, Gewinne von Unternehmensgruppen nur
einmal zu besteuern. In diesem Zusammenhang normiert Art 5 Abs 1 Mutter-/Tochter-Richtlinie, dass die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne vom Steuerabzug an der Quelle zu befreien sind, wenn diese zu
mindestens 25% am Kapital der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Durch das BudBG 2003 wurde für Ausschüttungen nach dem 31.12.2003 das
Beteiligungserfordernis auf 10% gesenkt; die Absenkung der Mindestbeteiligung steht unter dem
Vorbehalt der Gegenseitigkeit (zu dem betreffenden Land).