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Gesetzestext zu § 94a EStG (Kirchmayr)

Kirchmayr8. LfgJänner 2004

§ 94a

 

(1) Der zum Abzug Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) hat insoweit keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, als folgende Voraussetzungen vorliegen:

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