vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 84b GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Begriffe

1.1. Allgemeines

1
§ 84b enthält die Begriffsdefinitionen für den Abschn 8a. Da Abschn 8a EU-rechtliche Bestimmungen in das heimische Recht einfügt, kann der Abschn 8a auch als eigenständiger Rechtsbereich angesehen werden, der deshalb auch eigenständige „Legaldefinitionen“ für die darin verwendeten Begriffe benötigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte