vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 79 SPG (Horvath/Lukacic)

Horvath/Lukacic3. AuflJänner 2024

Besondere Verfahrensvorschriften 1) , 2)

 

(1) In Verfahren gemäß § 743) sind die Vorschriften über die Akteneinsicht (§ 17 AVG) mit der Maßgabe anzuwenden, daß von den verarbeiteten4) erkennungsdienstlichen Daten5) weder Abschriften noch Kopien6) angefertigt werden dürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte