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§ 78 SPG (Horvath/Lukacic)

Horvath/Lukacic3. AuflJänner 2024

Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt 1)5)

 

Die erkennungsdienstliche Behandlung6) kann, soweit es tatsächlich möglich7) ist und damit kein Eingriff in die körperliche Integrität8) verbunden ist, durch Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt9)11) durchgesetzt werden.

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