Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 73 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
17. Lfg
Oktober 2011
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Aushangpflicht in Geschäftsräumen
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (17. Lfg 2011) § 73 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Gewerbetreibende sind verpflichtet, Geschäftsbedingungen, die sie regelmäßig verwenden, in den Geschäftsräumen für den Kundenverkehr ersichtlich zu machen (§ 73 Abs 1).
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