vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 64 BewG

107. LfgJuni 2022

(1) Zur Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes sind vom Rohvermögen diejenigen Schulden abzuziehen, die mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. (BGBl 1977/645)

(2) Der Abzug von Schulden aus laufend veranlagten Steuern hängt davon ab, dass die Steuern entweder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte