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§ 5c (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Der/die Nachtdienstnehmer/in hat auf Verlangen Anspruch gegenüber dem/der Dienstgeber/in auf Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten, wenn

die weitere Verrichtung von Nachtarbeit die Gesundheit nachweislich gefährdet, oder

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