Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020
Verjährung
(1) Die Ansprüche gegen den Spediteur wegen Verlustes, Minderung, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Gutes verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist kann durch Vertrag verlängert werden.